{"id":6,"date":"2017-01-09T11:39:58","date_gmt":"2017-01-09T10:39:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/?page_id=6"},"modified":"2025-05-26T07:11:17","modified_gmt":"2025-05-26T05:11:17","slug":"geschaeftsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/index.php\/geschaeftsordnung\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"<h4>\u00a7 1 Name, Sitz und Zweck<\/h4>\n<h5>DER TH\u00dcRINGER SPORT\u00c4MTERKONFERENZ (Stand: 15.10.2013)<\/h5>\n<ol>\n<li>Die Th\u00fcringer Sport\u00e4mterkonferenz (ThS\u00c4K) hat ihren Sitz am jeweiligen Ort der Gesch\u00e4ftsstelle, die mit dem Dienstort des gew\u00e4hlten Vorsitzenden identisch ist.<\/li>\n<li>Die ThS\u00c4K ist die Interessenvereinigung der f\u00fcr die Verwaltung und Entwicklung des organisierten und nicht organisierten Sports verantwortlichen Mitarbeiter von kreisfreien St\u00e4dten, gro\u00dfen kreis-angeh\u00f6rigen St\u00e4dten, Gemeinden und Landkreisen, sowie Betrieben und Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung in Th\u00fcringen, die den Sport f\u00f6rdern oder Sportst\u00e4tten und\/oder B\u00e4der betreiben.<\/li>\n<li>Die ThS\u00c4K f\u00f6rdert die fachliche Fortbildung der in Abs. 2 genannten Mitglieder. Sie ist f\u00fcr den Informations- und Erfahrungsaustausch in Th\u00fcringen zust\u00e4ndig und greift Themen auf, die aus sportfachlicher Sicht von Interesse sind. Dazu geh\u00f6ren z. B. die Sportentwicklungsplanung, die Sportst\u00e4ttenplanung, der Sportst\u00e4ttenbau und die Sportst\u00e4ttenunterhaltung, Sport und Umwelt, generelle Fragen, die in Zusammenhang mit dem B\u00e4derbetrieb stehen, Entwicklungstendenzen in der kommunalen Sportf\u00f6rderung und anderes mehr.<\/li>\n<li>Sie pflegt zur F\u00f6rderung des Sports in seinen Teilbereichen die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverb\u00e4nden den Kommunikations- und Informationsaustausch zwischen den St\u00e4dten, Gemeinden, Gemeindeverb\u00e4nden und Landkreisen.<\/li>\n<li>Die ThS\u00c4K arbeitet eng zusammen mit der Sportwirtschaft und der Sportindustrie und ist deren sach- und fachkundiger Gespr\u00e4chs- und Beratungspartner.<\/li>\n<li>Offizielle Ver\u00f6ffentlichungen der ThS\u00c4K erfolgen \u00fcber das Internet unter<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/\"><u><span style=\"color: #800080;\">https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de<br \/>\n<\/span><\/u><\/a><\/li>\n<li>Die ThS\u00c4K dient ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecken. Der Zweck ist die F\u00f6rderung des Sports. Die ThS\u00c4K ist selbstlos t\u00e4tig.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a72 Mitgliedschaft<\/h4>\n<ol>\n<li>Mitglied kann werden, wer die Voraussetzungen nach \u00a7 1 Abs. 2 erf\u00fcllt und seine Bereitschaft zur Mitarbeit erkl\u00e4rt. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt. Der Austritt ist am Ende des Kalenderjahres m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Stimmberechtigte Mitglieder k\u00f6nnen nach Eintragung in das Konferenzregister jeweils nur ein Vertreter der zust\u00e4ndigen Verwaltungseinheit werden, d. h. gem. \u00a7 1 Abs. 2 i. V. m. \u00a7 2 Abs. 1.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a7 3 Organe und Beirat<\/h4>\n<ol>\n<li>Die Organe der ThS\u00c4K sind:\n<ul>\n<li>&#8211; die Mitgliederversammlung und<\/li>\n<li>&#8211; der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Beirat ber\u00e4t und unterst\u00fctzt den Vorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben entsprechend\u00a0der Gesch\u00e4ftsordnung gem. \u00a7 1 Abs. 3.<br \/>\nDie Mitglieder des Beirates werden durch den Vorstand berufen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a7 4 Mitgliederversammlung<\/h4>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre im Rahmen der Jahrestagung statt.<br \/>\nDer Mitgliederversammlung der ThS\u00c4K obliegt insbesondere:<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>die Entgegennahme der Jahresberichte,<\/li>\n<li>die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes,<\/li>\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Auf Antrag eines Drittels der ordentlichen Mitglieder oder Beschluss des Vorstandes kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung bestimmt der Vorstand.<\/li>\n<li>Die Einladungen zu einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mindestens vier Wochen vor dem Tagungstermin. Zur Mitgliederversammlung k\u00f6nnen alle Mitglieder Antr\u00e4ge stellen. Diese sind mindestens zwei Wochen vor dem Tagungstermin bei der Gesch\u00e4ftsstelle einzureichen. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge k\u00f6nnen als Dringlichkeitsantr\u00e4ge nur behandelt werden, wenn Zweidrittel der anwesenden Mitglieder der Behandlung zustimmen.<\/li>\n<li>St\u00e4ndiges au\u00dferordentliches Mitglied der ThS\u00c4K ist der f\u00fcr Sport zust\u00e4ndige Referatsleiter (u.a. Sportf\u00f6rderung, Sportst\u00e4ttenbauf\u00f6rderung) im zust\u00e4ndigen Ministerium oder sein Stellvertreter. Als G\u00e4ste zu den Versammlungen k\u00f6nnen laut Tagungsordnung Vertreter der den Sport tangierenden Th\u00fcringer Ministerien geladen werden oder\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Vertreter kommunaler Spitzenverb\u00e4nde<\/li>\n<li>Vertreter des Landessportbundes (i.d.R. der Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer)<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>sein.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a7 5 Beschlussf\u00e4higkeit und Abstimmung<\/h4>\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ausnahmen bilden Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung der ThS\u00c4K oder \u00fcber Gesch\u00e4ftsordnungs\u00e4nderungen, die einer Zweidrittelmehrheit der vertretenen Mitglieder bed\u00fcrfen. Die Protokollierung aller gefassten Beschl\u00fcsse erfolgt durch den Vorstand und das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Mitglied.<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Der Vorstand<\/h4>\n<ol>\n<li>Der Vorstand gem. \u00a7 3 besteht aus\n<ul>\n<li>dem\/der Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/der Stellvertreter\/-in<\/li>\n<li>dem\/der Schriftf\u00fchrer\/-in<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Vorstand beruft zur zeitweiligen Erledigung\/Mitwirkung von Gesch\u00e4ftsaufgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 1. Abs. 3 einen Beirat. Dieser besteht aus bis zu 5 berufenen Personen, die auch Mitglieder der Th\u00fcringer S\u00c4K sind. Die T\u00e4tigkeit des Beirates ist an die T\u00e4tigkeit des Vorstandes gebunden.<\/li>\n<li>Zur rechtsgesch\u00e4ftlichen Vertretung ist der\/die Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der\/die Stellvertreter\/-in befugt.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a7 7 Jahrestagungen<\/h4>\n<p>Zur Erf\u00fcllung der Gesch\u00e4ftsaufgaben finden j\u00e4hrlich 2 Tagungen (Fr\u00fchjahrs- und Herbsttagung) statt. Sie dienen den Mitgliedern zur Behandlung von aktuellen und konzeptionellen Fachfragen aller Existenzbereiche des Sports. F\u00fcr die Fr\u00fchjahrstagung wird ab 2013 und folgende Jahre ein Teilnehmerbeitrag von 60,- EUR erhoben. Die Teilnahme an der Tagung wird unter Nennung der behandelten Themen durch ein Zertifikat &#8211; welches der\/die Vorsitzende unterzeichnet &#8211; der\/dem Teilnehmer\/in best\u00e4tigt. Den St\u00e4dten, Gemeinden, Gemeindeverb\u00e4nden und Landkreisen <u>wird empfohlen<\/u> dieses als offizielle Fort- und Weiterbildungsma\u00dfnahme f\u00fcr die entsandten Kolleginnen und Kollegen anzuerkennen.<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Aufl\u00f6sung der ThS\u00c4K<\/h4>\n<p>Die Aufl\u00f6sung der ThS\u00c4K kann von der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der vertretenen Mitglieder beschlossen werden. Die Einladung zu einer solchen Versammlung muss sp\u00e4testens einen Monat vorher erfolgen und den Antrag auf Aufl\u00f6sung mit Begr\u00fcndung enthalten. Die Gesch\u00e4ftsordnung wurde am 15.10.2013 von der Mitgliederversammlung der ThS\u00c4K beschlossen und erh\u00e4lt mit gleichem Tage G\u00fcltigkeit. Gleichzeitig wird die Gesch\u00e4ftsordnung vom 27.09.2012 f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Baum<br \/>\nVorsitzender<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Zweck DER TH\u00dcRINGER SPORT\u00c4MTERKONFERENZ (Stand: 15.10.2013) Die Th\u00fcringer Sport\u00e4mterkonferenz (ThS\u00c4K) hat ihren Sitz am jeweiligen Ort der Gesch\u00e4ftsstelle, die mit dem Dienstort des gew\u00e4hlten Vorsitzenden &#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-6","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6"}],"version-history":[{"count":16,"href":"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1485,"href":"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6\/revisions\/1485"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.thueringer-sportaemter.de\/cms\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}